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Die Koffer sind gepackt und das Auto ist getankt. Jetzt nur noch die wichtigen Dokumente für die Reise ins Ausland vorbereiten. Neben dem Reisepass und internationalem Führerschein, sollte auch die Grüne Versicherungskarte eingepackt werden. Aber was hat es mit der Versicherungskarte auf sich? Und welchen Zweck erfüllt sie? Das erfahren Sie im folgenden Blogbeitrag.
Was ist die Grüne Versicherungskarte?
Wo gilt die Grüne Versicherungskarte?
Woher bekommt man die Grüne Karte?
Wie lange ist die Versicherungskarte gültig?
Braucht man die Internationale Versicherungskarte?
Die Grüne Versicherungskarte steht umgangssprachlich für die „Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr“ (kurz IVK). Sie dient als Nachweis für eine bestehende Autoversicherung, welche vor der Einreise in bestimmte Länder vorgelegt werden muss, um im Falle eines Unfalls die Schadensregulierung vor Ort zu erleichtern. Der Name entstand aufgrund der von 1965 bis 2020 auf ausschließlich grünem Papier ausgestellte Versicherungskarte. Seit Anfang 2021 wird das mehrsprachige Dokument nun nur noch auf weißem Papier gedruckt.
Dabei werden anhand von Nummerierungen, Angaben zu folgenden Daten gemacht:
Die Grüne Versicherungskarte gilt in über 30 Ländern, ist jedoch nur noch bedingt Pflicht. Denn in den Ländern der Europäischen Union und den Staaten: Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco, San Marino und der Schweiz gilt das so genannte Kennzeichenabkommen. Durch dieses Abkommen ist das Mitführen der Internationalen Versicherungskarte in diesen Ländern nicht mehr vorgeschrieben.
Vorgeschrieben ist das Mitführen einer Grünen Karte jedoch in folgenden Ländern:
Wenn Ihr Zielland kein Mitglied der EU ist, empfehlen wir dennoch vor Reiseantritt Rücksprache mit Ihrer Versicherungsgesellschaft zu halten. Denn in den Ländern Aserbaidschan, Iran, Israel, Marokko, Tunesien und Russland besteht häufig die Möglichkeit, dass die Versicherungsgesellschaft ihre Leistungen einschränkt oder sogar komplett streicht. Bei Einreise in ein Land, welches die Grüne Karte nicht unterstützt oder von der Versicherung nicht abgedeckt ist, muss am Grenzübergang eine Grenzversicherung abgeschlossen werden.